Ihr Partner für Crowdinvesting
Profitieren auch Sie von unserem Unternehmenserfolg.
Unsere Expert:innen beraten Sie gerne zu unserem Crowdinvesting.
Crowdinvesting für öffentlich Bedienstete in Österreich
Investieren auch Sie in die FÖB GmbH und profitieren damit von unserem Unternehmenserfolg.
Wir als Versicherungsmakler bieten Ihnen die Möglichkeit, mittels einem qualifizierten Nachrangdarlehen von unserem Unternehmenserfolg zu profitieren. Damit nutzen Sie unsere Kompetenzen und Erfahrungen doppelt: Wir beraten Sie zu Ihren Fragen rund um das Thema Vorsorge, Versicherung und Investment und bieten Ihnen außerdem die Gelegenheit, sich an dem Erfolg unseres Unternehmens zu beteiligen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit einem:einer unserer Expert:innen. Dieser:Diese berät Sie gerne rund um das Thema Crowdinvesting.
Risikohinweis:
Bei diesem Investment handelt es sich um ein „qualifiziertes Nachrangdarlehen“, lt. Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Ein Totalausfall des Investments ist möglich.
Mindestzeichnungssumme € 1.000,--
maximal € 5.000,--
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1. Modell ohne Laufzeit, 6 Monate Kündigungszeit; 5,0 % Zinsen p.a.*
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2. Modell Laufzeit 4 Jahre; 6,0 % Zinsen p.a.*
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3. Modell Laufzeit 5 Jahre; 7 % Zinsen p.a.*
*die ausgeschriebenen Zinsen gelten für die gesamte Laufzeit
Die häufigsten Fragen zum qualifizierten nachrangigen Darlehen des Fairsicherungsdienst öffentlicher Bediensteter:
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Was macht der Fairsicherungsdienst öffentlicher Bediensteter mit den Darlehen?
Wir sind Versicherungsmakler und investieren die Investments in unsere operative Tätigkeit.
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Gibt es eine Mindestinvestitionssumme?
Für den einzelnen Darlehensgeber beläuft sich die geringste Anlagesumme auf EUR 1.000,- je Vertrag und Jahr.
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Gibt es eine maximale Investitionssumme?
Wir nehmen insgesamt maximal EUR 249.999,99 in Form von qualifizierten nachrangigen Darlehen auf.
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Wie groß ist der Fairsicherungsdienst öffentlicher Bediensteter?
Aktuell betreuen wir mit 16 Angestellten 8.500 Kunden mit einer Jahresnettoprämie von ca. € 6.000.000,-. Alle Innendienstangestellten haben einen Heimarbeitsplatz. Wir arbeiten zum größten Teil (90 %) papierlos!
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Wem gehört der Fairsicherungsdienst öffentlicher Bediensteter?
Herr Wolfgang Peinhaupt ist alleiniger Eigentümer des Unternehmens.
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Muss der Darlehensgeber Einkommensteuer oder Kapitalertragssteuer entrichten?
Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern. Die jährliche Ausschüttung der Zinsen ist einkommenssteuerpflichtig gemäß § 27 Abs. 2 Z2 EStG. Wenn Sie kein zweites Einkommen beziehen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu € 730,-pro Jahr gemäß § 41 Abs. 1 Z1 steuerfrei beziehen. Geht Ihr zusätzliches Einkommen über € 730,- pro Jahr hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet.
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Wie kann der Fairsicherungsdienst so hohe Zinsen zahlen?
Für den Fairsicherungsdienst sind Zinsen „Kosten“ und daher steuerlich absetzbar. Auf den Nettogewinn gerechnet beläuft sich die Höhe der Kreditzinsen nur auf 2 – 3 %.
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Ist das qualifizierte nachrangige Darlehen vom Fairsicherungsdienst öffentlicher Bediensteter gesetzlich gedeckt?
Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziertes nachrangiges Darlehen“ im Rahmen des am 01.09.2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetzes (ALtFG).
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Was passiert nach der Vertragslaufzeit?
Das Darlehen wird zum im Darlehensvertrag festgehaltenen Zeitpunkt zurückbezahlt. Sie können allerdings einen neuen Vertrag zu den aktuell gültigen Bedingungen abschließen.
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Was passiert, wenn der Fairsicherungsdienst öffentlicher Bediensteter insolvent wird/der Konkurs eröffnet wird?
- Es wird vom Gericht/den Gläubigern eine Sanierung genehmigt (die Gläubiger erhalten eine Quote, es kommt zur Konkursaufhebung) und der Betrieb wird fortgeführt. Im Falle der Insolvenz mit genehmigter Sanierung des Darlehensnehmers kann die Rückzahlung des Darlehens und/oder der Zinsen erst nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger erfolgen.Weiters muss sichergestellt sein, dass nach der Sanierung (zu beachten ist der genehmigte Zahlungsplan vom Handels-/Konkursgericht) durch die Zins- und/oder Kapitalauszahlung keine neuerliche Überschuldung eintritt. In diesem Fall erfolgt die Vergütung zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer über aus-reichende Mittel verfügt.
- Im Falle der Insolvenz ohne Sanierung wird das Unternehmen liquidiert. In diesem Fall verliert der Investor das gesamte getätigte Investment!
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Kann ich den Darlehensvertrag an eine andere Person weitergeben?
Nein, die Übertragung des Darlehens ist ausgeschlossen.
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Welche Beträge können angelegt werden?
Sie dürfen bis zu € 5.000,- veranlagen.
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Kann man einen Ratenplan machen?
Ja, die Investition kann in bis zu 12 gleichbleibenden Raten abgegolten werden. Ratenpläne, welche sich über 12 Monate strecken, sind rechtlich nicht erlaubt.
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Kann ich mein Geld anonym investieren?
Nein, wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes, als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller Darlehensgeber zu überprüfen. Die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises ist zwingend erforderlich.